So ändern Sie die Reihenfolge der Nachnamen

Heutzutage ist es häufiger und einfacher, Nachnamen zu ändern . Das Kind muss nicht mehr den Vornamen des Vaters und dann den Nachnamen der Mutter haben. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Neugeborenen in das Standesamt kann eine Änderung vorgenommen werden. Es kann sogar vorkommen, dass das Kind die beiden Nachnamen eines Elternteils trägt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Schritte zu folgen:

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Im Allgemeinen werden dem Neugeborenen zwei Nachnamen gegeben, der erste fällt mit dem ersten Nachnamen des Vaters zusammen und der zweite mit dem ersten Nachnamen der Mutter.

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Die Eltern des Neugeborenen haben jedoch die Möglichkeit, diese Reihenfolge zu ändern und den Vornamen der Mutter anzugeben, sofern die folgenden Umstände erfüllt sind: - dass sie dies im Einvernehmen entscheiden Vater und zweiter der Mutter oder umgekehrt) wird zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt des Kindes in das Standesamt gewählt.

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Wenn es keine solche Vereinbarung gibt oder nicht ausdrücklich dafür gewählt wird, erscheint der Vorname des Vaters als Vorname des Kindes. Es ist wichtig zu betonen, dass die für den Erstgeborenen gewählte Reihenfolge die Reihenfolge bestimmt, die seinen Brüdern auferlegt wird, dh die gewählte Reihenfolge kann nicht geändert werden, wenn die Geburt eines zweiten Kindes registriert wird.

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Es gibt spezielle Fälle, in denen einer der Elternteile möglicherweise nicht bekannt ist. In diesen Fällen trägt das Neugeborene die beiden Nachnamen seines Vaters oder seiner Mutter, und der Elternteil, der sich anmeldet, kann die Reihenfolge auswählen, in der diese erscheinen sollen.

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Die Änderung der Reihenfolge der Familiennamen wird durch Ausfüllen eines amtlichen Formulars zum Zeitpunkt des Ablaufs der Geburtenregistrierung oder durch einen Antrag beim Standesamt beantragt, sobald der Betroffene das Volljährigkeitsalter erreicht hat. Dieser Antrag wird von der Generaldirektion für öffentliche Register und Notare geklärt, die dem Justizministerium Bericht erstattet.