Wie ist die Regulierung von Mopeds und Motorrädern in Spanien

Die Regulierung von Mopeds und Motorrädern in Spanien legt einige nützliche Regeln fest, die die Bevölkerung kennen muss. Unter anderem, dass nur über 15-jährige Mopeds fahren können, wie vom Ministerrat genehmigt. Außerdem gibt es einen Führerschein für Krafträder mit durchschnittlicher Leistung . Wenn Sie also die Erlaubnis zum Führen von Mopeds oder Krafträdern mit beliebiger Leistung erhalten möchten, ist es wichtig, dass Sie wissen, dass der Ministerrat eine diesbezügliche Verordnung gebilligt hat. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung.

Schritte zu folgen:

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Die vom Ministerrat am 9. Mai 2009 verabschiedeten neuen allgemeinen Verhaltensregeln hatten zum Ziel, die spanischen Vorschriften in Bezug auf das Führen von Mopeds und Motorrädern den in der Europäischen Union geltenden Vorschriften näher zu bringen. Zu den wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung gehörten die Schaffung eines neuen Führerscheins für Motorräder mit mittlerer Leistung und die Einführung eines neuen Zeitalters für das Fahren von Mopeds.

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Mit der neuen Regelung wurde der Moped-Führerschein (Fahrzeuge bis 50ccm Hubraum) in Führerschein AM umbenannt . Das Mindestalter für die Erteilung dieser Genehmigung beträgt im Gegensatz zur alten Verordnung, die ein Mindestalter von 14 Jahren vorsieht, 15 Jahre. Darüber hinaus dürfen Mofa-Fahrer Fahrgäste erst ab dem 18. Lebensjahr befördern, es sei denn, die Fahrerlaubnis wurde vor dem 1. September 2008 entfernt. Um diesen Führerschein erwerben zu können, müssen die Bewerber eine theoretische Prüfung ablegen und ein praktischer Test im geschlossenen Kreislauf.

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Diejenigen, die Motorräder bis zu 125 ccm fahren oder fahren möchten, benötigen 16 Jahre, um die Karte (A1) zu erhalten. Sie müssen eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung in einem geschlossenen Kreislauf und eine andere Prüfung auf öffentlichen Straßen bestehen.

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Für mittelschwere Motorräder von 125cc bis 500cc. -Die Erlaubnis, A2 genannt, kann direkt eingeholt werden, wenn der Antragsteller 18 Jahre alt ist und die Kenntnisse und Eignungsprüfungen besteht: eine theoretische Prüfung, eine Prüfung in einem geschlossenen Kreislauf und eine andere auf der öffentlichen Autobahn. Diese Erlaubnis kann auch nach und nach eingeholt werden, wenn der Antragsteller bereits die Erlaubnis des Typs A1 mit einem Dienstalter von zwei Jahren besitzt und die entsprechenden praktischen Prüfungen besteht.

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Erlaubnis A, für Motorräder über 500 ccm: Das Mindestalter beträgt 20 Jahre und es muss im Besitz der A2-Karte sein (da es sich um eine neuere Karte handelt, wird die A1 vorerst berücksichtigt), zwei Jahre und einen bestimmten Trainingstest bestehen. Diejenigen Bewerber, die nicht im Besitz der A1-Karte sind und die A-Erlaubnis direkt beantragen möchten, müssen zusätzlich zu diesem spezifischen Trainingstest einen theoretischen und praktischen Test bestehen.

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Die Gültigkeitsdauer beträgt: Die Führerscheine AM, A1, A2, A und B müssen alle zehn Jahre erneuert werden, bis sie 65 Jahre alt sind, und alle fünf Jahre erneuert werden. Die Berufsgenehmigungen (BTP, C1, C, D) werden alle fünf Jahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und danach alle drei Jahre erneuert.