Verfahren zum Kauf eines Gebrauchtwagens

Zum Zeitpunkt des Kaufs eines Gebrauchtwagens wissen wir, dass es wichtig ist, bestimmte wichtige Punkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist und einen guten Kauf abschließt. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, müssen eine Reihe von administrativen und rechtlichen Verfahren eingehalten werden, damit der Kauf wirksam wird. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Artikel eine Zusammenfassung der Verfahren zum Kauf eines Gebrauchtwagens .

Schritte zu folgen:

1

Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass der Verkäufer als Privatperson mit den folgenden Zahlungen und Aspekten auf dem Laufenden ist:

  • Die Umlaufsteuer.
  • Die technische Inspektion von Fahrzeugen (ITV).
  • Überprüfen Sie den tatsächlichen Kilometerstand und das Alter des Fahrzeugs und fordern Sie das Wartungsbuch und die Rechnungen der vorherigen Reparaturen an.
  • Überprüfen Sie das Fahrzeugregister der DGT, um einen Bericht über das Fahrzeug zu erhalten, in dem keine Bußgelder, Pfandrechte, Gebühren usw. geltend gemacht werden.

2

Der Kaufvertrag. Der Vertrag, der den Kauf und Verkauf des Fahrzeugs formalisiert, muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es ist wichtig, dass der Käufer eine Kopie davon aufbewahrt. Wenn das Auto bei einem Händler gekauft wurde, erhalten Sie eine Rechnung mit dem Steueridentifikationscode (Tax Identification Code, CIF) des Unternehmens.

3

Führen Sie den Eigentümerwechsel durch. Dies ist ein weiteres Verfahren, das zum Zeitpunkt des Kaufs eines Gebrauchtwagens durchgeführt werden muss. Der Verkäufer hat eine Frist von 10 Tagen, um den Verkauf seines Fahrzeugs in der Verkehrszentrale der Provinz mitzuteilen und den von beiden Parteien unterzeichneten Eigentümerwechsel des Fahrzeugs zu beantragen.

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Zahlungen Normalerweise ist der Käufer des Gebrauchtwagens für die Zahlung der Gebühren verantwortlich, die dem Eigentümerwechsel entsprechen, sowie für die Zahlung der Erbschaftssteuer, die im Finanzministerium seiner autonomen Gemeinschaft zu entrichten ist.

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Schließlich sollten Sie wissen, dass der Käufer des Gebrauchtwagens eine Frist von 30 Tagen hat, um sein neues Fahrzeug in das Fahrzeugregister der DGT einzutragen. Die zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Unterlagen lauten wie folgt:

  • Kopie des Kaufvertrages.
  • Kopie des Ausweises des Verkäufers.
  • Antrag auf Inhaberwechsel.
  • Fahrzeugdokumentation: Zulassungsbescheinigung, ITV-Karte, Erhalt der Gemeindesteuer.
  • Nachweis über die Zahlung der Erbschaftssteuer.