Wie man zivil heiratet

Es ist eine Tatsache, dass derzeit nicht so viele Ehen wie in der Vergangenheit gefeiert werden. Die Entstehung von Rechtspersönlichkeiten wie das Paar oder die Präferenz für ein Zusammenleben ohne Ehe hat die Zahl der Ehen verringert. Trotz dieser Umstände entscheiden sich immer noch viele Menschen für diese Zahl und vor allem für eine standesamtliche Trauung . Zivil zu heiraten scheint und ist einfach, aber dennoch müssen wir bestimmte Aspekte und Schritte berücksichtigen, um voll wirksam zu sein. Deshalb erklären wir in .com, wie man zivil heiratet .

Wer kann heiraten?

Das erste, was wir wissen müssen, ist, ob wir die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, damit wir zivil heiraten können. Grundsätzlich können alle Bürger in Spanien oder im Ausland in Übereinstimmung mit dem Gesetz heiraten. Wir müssen jedoch berücksichtigen, dass es bestimmte Ausnahmen gibt:

  • Kinder, die nicht emanzipiert sind (außer über 16 Jahren, die unabhängig von ihren Eltern leben).
  • Menschen, die eine eheliche Bindung haben.
  • Direkte Familienmitglieder durch Verwandtschaft oder Adoption.
  • Sicherheiten durch Verwandtschaft bis zum dritten Grad (Onkel, Neffen und Brüder).
  • Verurteilt als Urheber oder Komplize des Todes des Ehepartners einer der beiden Parteien (mit Ausnahme einer Ausnahmegenehmigung des Justizministeriums).
  • Schwerbehinderte (mit Ausnahme eines günstigen Gutachtens des Zivilstandsarztes).

Bearbeitung der Akte im Standesamt

Wenn wir die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllen, müssen wir sie vor der Feier durch die Bearbeitung der Heiratsakte akkreditieren. Wir können zum Standesamt der Gemeinde gehen, in der eine der beiden Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und folgende Unterlagen einreichen:

  • Antrag auf Eheschließung
  • DNI der Vertragsparteien
  • Geburtsurkunde
  • Zulassungsbescheinigung

Sobald die Dokumentation analysiert wurde, werden wir einen Tag und eine Uhrzeit einberufen, um zusammen mit einem Zeugen anhand einer eidesstattlichen Erklärung unseren Zivilstatus zu belegen. Der Zeuge wird über die Richtigkeit der im Heiratsantrag gesammelten Informationen aussagen. Wenn die Akte genehmigt wird, gilt sie als fertig und wir sind berechtigt zu heiraten.

Wer kann die Zeremonie leiten?

Wir können uns bei unserer Wahl und ohne Wahlbefehl an einen der folgenden Richter oder Beamten wenden:

  • Verantwortlicher Richter des Standesamtes
  • Befindet sich in der Gemeinde kein für das Standesamt zuständiger Richter, so kann der durch Verordnung ernannte Delegierte ihn ersetzen.
  • Friedensrichter der Gemeinde.
  • Bürgermeister der Gemeinde.
  • Gemeinderatsmitglied (vorherige Delegation des Bürgermeisters dieser Fakultät).

Im Falle der Abhaltung im Ausland in einer spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat kann der Beamte, der für das Standesamt verantwortlich ist, die Zeremonie amtieren.

Ort der Feier

Der physische Ort, an dem die Verbindung gefeiert wird, kann nicht in Restaurants oder Häusern von Einzelpersonen liegen, sondern an Orten, die uns die Gesetzgebung erlaubt. Wir können wählen zwischen:

  • Büros der Standesämter
  • Kommunale Einrichtungen für diese Veranstaltungen. Wenn es im Rathaus stattfindet, findet es normalerweise in der Empfangshalle des Rathauses statt.
  • Spanisches Konsulat oder Botschaft, wenn Sie im Ausland sind.

Dokumentation

Zusammen mit der Eheakte, die zuvor im Standesamt verarbeitet wurde, kann jede Gemeinde zum Zeitpunkt der Feier verschiedene Unterlagen anfordern, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind. Im Allgemeinen müssen wir jedoch die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • DNI der Leute, die heiraten möchten.
  • DNI der Zeugen der Hochzeit.
  • Antrag auf Eheschließung mit dem Rathaus.

Registrierung der Ehe

Sobald die Ehe gefeiert ist, muss sie, obwohl sie bereits volle Wirkung hat, im Standesamtsregister eingetragen werden, um das Bestehen der Ehegarantie nachweisen zu können. Die Registrierung wird von dem Richter oder Beamten durchgeführt, der die Zeremonie leitete, wir müssen nichts tun. Der Richter oder Beamte überträgt die Heiratsurkunde zur Eintragung in das Standesamt. Das Protokoll muss die Unterschrift des Richters oder Beamten, der Parteien und der Zeugen enthalten. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen das Familienbuch, das die Bescheinigung enthält, dass wir zivilrechtlich verheiratet sind.