Wie komme ich zum NIE?

Der Ausländerausweis ( Foreigner Identification Card, TIE) ist das Dokument, in dem die NIE angegeben werden muss, dh die Ausländeridentifikationsnummer, mit der Personen identifiziert werden, die aus einem anderen Land nach Spanien kommen. Ausländische Staatsbürger haben das Recht und die Pflicht, es zu beantragen, sobald sie länger als 6 Monate eine Aufenthalts- oder Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, da dies für eine Vielzahl von Verfahren erforderlich ist. Diese Verwaltung kann in Spanien oder im Herkunftsland erfolgen. In erklären wir Schritt für Schritt, wie die NIE erhalten wird.

Schritte zu folgen:

1

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für die Übertragung von NIE nach wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen die folgenden Anträge angenommen werden:

  • Diejenigen, die von der interessierten Partei in Spanien persönlich vorgestellt wurden .
  • Die in Spanien durch einen Vertreter vorgestellt .
  • Diejenigen, die in den diplomatischen Vertretungen oder spanischen Konsulaten im Wohnsitzland des Antragstellers erscheinen, entsprechen deren Wohnsitzabgrenzung.

2

In Spanien eingereichte Anträge können direkt oder über die Einwanderungsbehörden oder Polizeikommissariate bei der Generaldirektion der Polizei und der Zivilgarde eingereicht werden.

3

Auf diese Weise müssen Sie einen vorherigen Termin anfordern, um diesen Vorgang in der entsprechenden Geschäftsstelle durchführen zu können. Daher müssen Sie auf die Website //sede.administracionespublicas.gob.es/icpplus/index.html zugreifen und die Provinz auswählen, in der Sie wohnen.

Im Falle von Bürgern muss im Bereich der Verfahren die Option "EU-Zertifikate" gewählt werden. Für den Rest der Fälle sollten sie die entsprechende Option auswählen.

4

Wenn die NIE im Herkunftsland angefordert wird, müssen Sie sich persönlich an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat wenden, die bzw. das dem Wohnland entspricht.

5

Für die Beauftragung der NIE ist folgende Dokumentation erforderlich:

  • Standard-Antragsformular (EX-15), ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Ausländer unterschrieben.
  • Original und Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises oder des gültigen Reisetitels oder der gültigen Registrierungskarte.
  • Mitteilung der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe, die den Antrag rechtfertigen.
  • Auf Ersuchen eines Vertreters bescheinigt dieser, über ausreichende Befugnisse zu verfügen, in denen ausdrücklich angegeben ist, dass er zur Vorlage eines solchen Ersuchens befugt ist.

6

Die Personen, die das Verfahren im Herkunftsland durchführen, müssen die Dokumente in einem Umschlag vorlegen, der an folgende Adresse gerichtet ist:

Generalkommissariat für Einwanderung und Dokumentation

Generaldirektion der Polizei

Calle General Pardiñas 90

28006 Madrid

Die Botschaft oder das Konsulat werden uns die NIE nicht zuweisen, sie werden einfach unsere Anfrage vor der Generaldirektion der Polizei in Spanien bearbeiten.

7

Weitere Informationen zu dieser Identifikationsnummer finden Sie in unserem Artikel Was ist die NIE ?.