Wie man sich in Spanien scheidet

Scheidungsverfahren sind solche, durch die das Eheband gerichtlich beendet wird. In Spanien gibt es zwei Arten der Scheidung: die eine im gegenseitigen Einvernehmen oder mit Zustimmung einer der Parteien und die andere, die einseitig als streitige Scheidung bezeichnet wird . Um eine Scheidung zu beantragen, müssen bestimmte Schritte unternommen und einige wichtige Faktoren berücksichtigt werden. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen ausführlich, wie Sie sich in Spanien scheiden lassen können.

Schritte zu folgen:

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Zunächst ist zu beachten, dass es für die Scheidung in Spanien erforderlich ist, dass ab dem Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 3 Monate vergangen sind. Andernfalls kann das Trennungsverfahren nicht auf zivilrechtlichem Wege eingeleitet werden.

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Außerdem gibt es in Spanien zwei Arten der Scheidung:

  • Einvernehmliche Scheidung: wird von beiden Ehepartnern beantragt und akzeptiert oder von einem mit Zustimmung des anderen
  • Streitige Scheidung : auf einseitigen Antrag eines Ehepartners.

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Die notwendigen Unterlagen zur Formalisierung des Scheidungsverfahrens sind :

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder, falls vorhanden
  • Dokumente, die die finanzielle Situation der Familie belegen
  • In Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen ein Vorschlag der Regulierungsvereinbarung zwischen den Parteien.

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In der zuvor erwähnten Vereinbarung zwischen den Parteien sind die Folgen einer einvernehmlichen Scheidung festgelegt: Wohnungsnutzung, Verteilung des Vermögens, Beziehungen zu Kindern (elterliche Sorge, Besuch, Kommunikation und Aufenthalt bei die Kinder), Auflösung des wirtschaftlichen Regimes der Ehe, gegebenenfalls Rente, die von einem Ehegatten an den anderen gezahlt werden muss ...

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Im Falle von streitigen Scheidungen ist keine behördliche Vereinbarung erforderlich, und es ist nicht erforderlich, einen Grund geltend zu machen, auch wenn die Frist von drei Monaten noch verstrichen ist. Diese Frist ist nicht erforderlich, wenn das Bestehen einer Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die moralische Unversehrtheit oder die Freiheit und die sexuelle Entschädigung des Ehegatten, der die Trennung beantragt, der Kinder beider oder eines der Kinder besteht die Mitglieder der Ehe.

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Die Scheidung in Spanien setzt den Verlust der Erbrechte zwischen den Ehegatten, den Verlust der Witwenrente sowie der Verpflichtungen voraus, die sich unmittelbar aus der Ehe ergeben : die Pflicht zur Hilfe und Treue, die Verpflichtung, die Interessen der Familie zu wachen, die Verpflichtung zur Verpflegung etc. Es ist jedoch zu beachten, dass die Scheidung die Pflichten der Ehegatten gegenüber ihren Kindern nicht beeinträchtigt.

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Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Scheidungsverfahren in Spanien ist es ratsam, einen Anwalt zu haben, insbesondere in Scheidungsfällen.