Können Menschen mit geistigen Behinderungen in Spanien wählen?

Einige Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen geben Anlass zu Zweifeln, und dann tauchen Fragen zu den Wahlen auf, die wir nicht immer beantworten können. Menschen mit geistiger Behinderung oder ihre Familien stellen möglicherweise die Möglichkeit in Frage, für diese Gruppe zu stimmen, und manchmal ist die Antwort nicht ganz klar. Deshalb wollen wir in diesem Artikel die Frage beantworten: Können Menschen mit geistigen Behinderungen in Spanien wählen ?

Wer kann in Spanien wählen?

Die spanische Verfassung, das höchste Gesetz des spanischen Staates, schreibt vor, dass alle volljährigen Personen wahlberechtigt sind, auch diejenigen, die weder lesen noch schreiben können. Gleichwohl enthält Artikel 2 des Grundgesetzes des Allgemeinen Wahlsystems (LOREG) einige Ausnahmen:

  • verurteilte Personen wegen Stimmaussetzung
  • in einer psychiatrischen Klinik interniert, während sie in dem genannten Zentrum sind
  • rechtskräftig für unfähig erklärt.

Daher gibt es keinen automatischen Ausschluss von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Wahlrechts in Spanien, sondern es muss ein Richter sein, der ausdrücklich durch eine Entscheidung erklärt, dass eine Person nicht wahlberechtigt ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass häufig, wenn die Familie oder Ihre Erziehungsberechtigten der Person eine teilweise Behinderung beantragen - insbesondere um sie vor Betrug zu schützen und ihr Vermögen zu schützen -, standardmäßig ein Befehl enthalten ist, der die Mitteilung des Urteils über die Behinderung an die Ämter fordert der Wahlzählung, die die betreffende Person, die an einer geistigen Behinderung des Wahlrechts leidet, beraubt.

Wie wird das Wahlrecht wiederhergestellt?

Diese Situation widerspricht der 2008 in Spanien ratifizierten Behindertenkonvention der Vereinten Nationen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt und die Regierung nachdrücklich auffordert, die geltenden Rechtsvorschriften so zu ändern, dass sie Wirklichkeit werden.

So gibt es viele Menschen (2013 wurden etwa 80.000 gezählt) mit geistiger Behinderung, deren Rechte in Spanien aufgrund der Strafen, die "standardmäßig" mit einer Anordnung einhergehen, die sie an der Stimmabgabe hindert, eingeschränkt wurden. Dann ist diese Gruppe gezwungen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, um das Wahlrecht wiederzugewinnen und an Wahlen teilzunehmen.

Auf diese Weise sollte eine Überprüfung des Gerichtsurteils beantragt werden, wenn es den oben genannten Slogan enthält, der die Person zur Stimmabgabe in Verzug setzt, und ohne den Nachweis, dass die Person nicht in vollem Umfang befugt ist, das Stimmrecht auszuüben. Dieses Verfahren kann von der betroffenen Person, ihren Vormündern oder nahen Verwandten durchgeführt werden und ist das Gericht der Bevölkerung, in der sich der Aufenthaltsort befindet.

Gleichzeitig ist anzumerken, dass Verbände wie das spanische Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen aktiv darum kämpfen, das Stimmrecht dieser Gruppe einzufordern und wiederzugewinnen.

Weitere Informationen zu den Wahlen in Spanien

Nachdem wir den Zweifel geklärt haben, ob geistig Behinderte in Spanien wählen können, möchten wir Ihnen auch andere Fragen zum Wählen im spanischen Staat erläutern, damit Sie keine Zweifel haben:

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