Wie stelle ich einen Selbständigen ein?

Die Verträge existieren nicht mehr oder zumindest die, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern in der Sozialversicherung zuschreibt, verschwinden. Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Umständen auch die Einstellung eines selbständigen Arbeitnehmers erfordert, werden die folgenden Schritte erläutert.

Schritte zu folgen:

1

Um eine andere Person einstellen zu können, muss sich der Arbeitgeber zunächst als solche registrieren und einen Angebotscode erhalten . Diese Verfahren werden im Büro der Generalkasse der sozialen Sicherheit durchgeführt. Alle unter seiner Verantwortung stehenden Mitarbeiter werden mit dieser ihm zugewiesenen Nummer verknüpft.

2

Da Sie einen Selbständigen einstellen möchten, stellen Sie zunächst sicher, dass dieser bei der Sozialversicherung registriert ist. Fordern Sie daher ein Dokument an, aus dem hervorgeht, dass Sie bei der Sozialversicherung registriert sind. Sie können auch einen Bericht über eine selbständige Tätigkeit anfordern.

3

Danach wird ein Vertrag formalisiert . Dieser Vertrag kann bürgerlich, kommerziell oder administrativ sein. Bei der Einstellung einer Person muss es sich natürlich um einen zivilrechtlichen Vertrag handeln. Es muss schriftlich formuliert sein und mindestens den Beginn der Aktivität enthalten. Beide Parteien müssen es unterschreiben.

4

Die Zahlung der Leistungen erfolgt, wenn der Selbständige dem Arbeitgeber eine Rechnung aushändigt . Die vereinbarten Beträge sind in der Vertragsunterzeichnung auf der Rechnung vermerkt. Die Mehrwertsteuer und die Quellensteuer werden in der Rechnung ausgewiesen, sofern die erbrachten Dienstleistungen diesen Steuern unterliegen.

5

Selbständige haben in der Regel kein Urlaubsrecht im Unternehmen . Es sei denn, eine andere Vertragsart ist formalisiert oder es handelt sich um eine wirtschaftlich abhängige Selbständige . Diese Zahl entsteht, wenn mindestens 75% des Einkommens dieser Person davon ausgehen, dass sie ihre Dienstleistungen für ein einzelnes Unternehmen erbringt.

6

Wenn Sie beabsichtigen , einen wirtschaftlich abhängigen Selbständigen einzustellen, müssen Sie den Vertrag auch schriftlich unterzeichnen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, mindestens 18 Arbeitstage Urlaub zu haben.