So stornieren Sie ein Auto für den Transfer in ein anderes Land

Das Verfahren zur endgültigen Stornierung Ihres Fahrzeugs, da Sie es in ein anderes Land in der Europäischen Union und im Rest des Landes verlegen, ist sehr einfach. Die Gebühr, die Sie zahlen müssen, ist nicht sehr hoch, und selbst abhängig von den Eigenschaften des Autos kann es kostenlos sein. Sie müssen lediglich die Identifikationsdaten des Fahrzeugs gefunden haben und sich an die Generaldirektion für Verkehr wenden, um die Verwaltung durchzuführen. In .com erklären wir, wie man ein Auto für den Transfer in ein anderes Land storniert.

Schritte zu folgen:

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Um ein Auto zu stornieren, wenn Sie in ein anderes Land umziehen, müssen Sie Ihre Identifikationsdaten angeben:

  • Die natürlichen Personen müssen die DNI, den Reisepass und die NIF oder den Führerschein vorlegen.
  • Wenn Sie als juristische Person handeln, müssen Sie sich als Vertreter des Unternehmens ausweisen und den Steuerausweis Ihres Unternehmens mit sich führen.
  • Minderjährige oder arbeitsunfähige Personen werden vom Tutor vertreten.
  • Für den Fall, dass die Person, die das Verfahren durchführt, nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, muss auch eine unterschriebene Genehmigung vorgelegt werden.

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Die Dokumente des Autos, das Sie für Ihren Transfer in ein anderes Land stornieren möchten, sind einfach die ITV-Lizenz und die Zulassungsbescheinigung.

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Für den Fall, dass das Auto in ein Land außerhalb der Europäischen Union fährt, müssen Sie zusätzlich zu den vorherigen Papieren eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Auto kein Abfall ist . Das Formular wird Ihnen von der Generaldirektion Verkehr (DGT) zur Verfügung gestellt.

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Die Gebühr, die Sie bei der DGT zahlen müssen, beträgt etwas mehr als 8 Euro. Sie können sie speichern, wenn das Fahrzeug seit mehr als 15 Jahren in Spanien registriert ist.

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In den folgenden Fällen können wir das Fahrzeug nicht endgültig für den Transfer in ein anderes Land stornieren :

  • Wenn es ein Siegel auf dem Auto gibt, können wir das Management nicht machen. Wir müssen es zuerst ausziehen.
  • Außerdem muss das Auto voll bezahlt werden. Es kann keine Verfügungsbeschränkung im Register für bewegliche Sachen geben, es sei denn, Sie treffen eine Vereinbarung mit der Finanzgesellschaft.

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Ein weiterer Punkt, den Sie berücksichtigen müssen, ist, dass Sie, wenn es sich um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt, es vor der Übergabe an die DGT im Autonomen Gemeinschaftsregister stornieren müssen.