Wie man eine Eigentümergemeinschaft verwaltet

Die Verwaltung einer Farm war noch nie eine leichte Aufgabe, und es gibt derzeit viele Gemeinden, die sich dafür entscheiden, die Dienste eines Immobilienverwalters in Anspruch zu nehmen, um diese Rolle zu übernehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach der Gründung der Eigentümergemeinschaft als solcher die interne Verwaltung fortzusetzen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen einige Tipps zur Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft geben.

Schritte zu folgen:

1

Der erste Schritt wird darin bestehen, die Eigentümergemeinschaft als solche zu etablieren, dh die erforderlichen Verfahren durchzuführen, um sie zu legalisieren und zu registrieren. Dazu muss das erste Treffen mit allen Hausbesitzern, Einheimischen und anderen unabhängigen Besatzungseinheiten stattfinden.

Dort werden die Gebühren der Eigentümerversammlung festgelegt und ein Gesetz mit den Vereinbarungen und Statuten erstellt. Ebenso ist es notwendig, ein Budget zu genehmigen, das Protokoll zu legalisieren und eine NIF von der Gemeinschaft zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen dazu unseren Artikel Wie Sie eine Eigentümergemeinschaft gründen.

2

Es muss bekannt sein, dass die Gesetzgebung, die die Eigentümergemeinschaften in Spanien regelt, das Recht des horizontalen Eigentums ist, außer in Katalonien, wo das anwendbare Recht das Zivilgesetzbuch von Katalonien ist.

3

Bei der Verwaltung der bereits bestehenden Eigentümergemeinschaft ist es unerlässlich, dass die Personen, denen eine Stelle zuerkannt wurde, diese bestmöglich und stets mit vollständiger Transparenz ausüben . Es ist wichtig zu bedenken, dass das Hauptziel jeder Gemeinde darin besteht, die gemeinsamen Interessen der Eigentümer zu verteidigen.

4

Aus diesem Grund ist es wichtig , die Konten der Community auf dem neuesten Stand zu halten und sicherzustellen, dass jeder der Eigentümer Zugriff auf die Informationen derselben hat und dass alle Dokumentationen der Community zentralisiert und zugänglich sind.

5

Auf die gleiche Weise ist es notwendig, regelmäßige Besprechungen abzuhalten, dh Eigentümerversammlungen einzuberufen, die von unterschiedlicher Art sein können:

  • Ordentliche Inhaberversammlung : Muss mindestens einmal jährlich einberufen werden, um die Haushalte und Konten der Gemeinschaft zu genehmigen.
  • Außerordentliche Eigentümerversammlung : alle anderen, aus irgendeinem anderen Grund, der einen Anruf erfordert.

6

Es wird empfohlen, ein Schwarzes Brett in einem Gemeinschaftsbereich zu platzieren, um Bekanntmachungen von allgemeinem und gemeinsamem Interesse zu machen, um die in den Sitzungen gefassten Entscheidungen zusammen mit dem Telefon der Dienste des Treppenhauses und dem Kontakt der Vorstandsmitglieder darzulegen von Eigentümern.

7

Für eine ordnungsgemäße Verwaltung aller Eigentümergemeinschaften ist es auch sehr wichtig, dass die Positionen: Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Administrator ... rotieren und regelmäßig zwischen allen Eigentümern gewechselt werden.