Was tun, wenn ich arbeitslos bin und ins Ausland ziehe?

Während ein Arbeitslosengeld oder ein Zuschuss gewährt wird, werden Überweisungen von einer bestimmten Dauer ins Ausland nur anerkannt und befugt, zu arbeiten, Arbeit zu suchen, beruflich auszubilden oder in internationaler Zusammenarbeit zu arbeiten . Reisen aus anderen Gründen müssen von den Arbeitsämtern genehmigt werden und dürfen 15 Tage nicht überschreiten. Auch aus einem der oben genannten Gründe entscheidet die Zeit Ihres Aufenthalts in einem anderen Land darüber, ob Sie weiterhin arbeitslos bleiben oder das Recht verlieren, dies bei Ihrer Rückkehr zu tun. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und ins Ausland möchten, lesen Sie die Bedingungen und Anforderungen in diesem .com-Artikel, um zu erfahren, was zu tun ist, wenn ich Arbeitslosigkeit beziehe und ins Ausland ziehe .

Weniger als ein Jahr und mit gutem Grund

Wenn Sie aus einem der folgenden Gründe ins Ausland gehen: - Arbeit - Arbeit suchen - Studien durchführen, die Ihre berufliche Vorbereitung verbessern - Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit Wenn Sie weniger als ein Jahr dort bleiben, wird die Zahlung der Leistung oder des Zuschusses unterbrochen . Wenn Sie nach Spanien zurückkehren und arbeitslos sind, können Sie die Wiederaufnahme des unterbrochenen Dienstes beantragen .

Mehr als ein Jahr und mit gutem Grund

Wenn Sie ein Jahr oder länger im Ausland bleiben und nach Ihrer Rückkehr nach Spanien arbeitslos sind, haben Sie kein Recht, den unterbrochenen Dienst wieder aufzunehmen . Wenn Sie Spanier sind und aus einem Land zurückkehren, das nicht der Europäischen Union, Australien oder der Schweiz angehört, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss für die Rückführung von Auswanderern .

Aus anderen Gründen

Wenn Sie aus einem anderen Grund als dem vorherigen ins Ausland ziehen, können Sie bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt die Genehmigung beantragen, höchstens 15 Tage im Ausland zu verbringen und weiterhin Arbeitslosengeld oder Zuschüsse zu erhalten. Wenn Sie jedoch abreisen, ohne dass Ihr Arbeitsamt dies genehmigt hat, oder wenn Sie länger als vierzehn Tage im Ausland bleiben, erhalten Sie möglicherweise nicht mehr das, was Sie in Rechnung stellen, auch wenn Sie arbeitslos bleiben.

Tipps
  • Seien Sie gut informiert und achten Sie auf die Rechte und Pflichten, die Sie bei Arbeitslosigkeit haben, wenn Sie ins Ausland gehen möchten.