Wie man ein zurückgenommenes Auto verkauft

Wenn eine Person ein Auto beschlagnahmt, aus welchem ​​Grund auch immer, dann hat sie keine Macht mehr über ihn, weshalb sie es grundsätzlich nicht verkaufen sollte. Die DGT erlaubt jedoch die Übertragung eines Autos, dh den Eigentümerwechsel desselben, obwohl auf dem Auto trotz eines Embargos, so dass das Auto normal verkauft werden konnte. In .com erklären wir alle Details, wie man ein zurückgenommenes Auto verkauft.

Schritte zu folgen:

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Das Wichtigste beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ist, dem Käufer diesen Zustand des Fahrzeugs deutlich zu machen. Es ist zweckmäßig, dass Sie dies schriftlich im Kaufvertrag belassen, da Sie sonst von der Person, die Ihr Auto kauft, gekündigt werden können. Wenn keine schriftliche Aufzeichnung des Embargos vorliegt, können Sie nicht garantieren, dass Sie den Käufer zu diesem Zeitpunkt über diesen Sachverhalt informiert haben.

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Im Übrigen ist der Verkauf eines beschlagnahmten Autos ein ähnlicher Vorgang wie der Verkauf unter normalen Bedingungen. Nachdem Sie den Preis vereinbart und den Kaufvertrag mit dem Käufer unterschrieben haben, müssen Sie die Übergabe des Autos in der DGT vornehmen.

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Sie müssen einen Termin für die Durchführung dieses Verfahrens beantragen. Danach lautet der Name des beschlagnahmten Fahrzeugs auf den Namen der Person, die es gekauft hat. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Auto umsteigen, wenn Sie alle Details erfahren möchten.

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In der DGT werden sie zum Zeitpunkt der Übergabe über das Vorhandensein der Fahrzeugbeschlagnahme informieren, um zu überprüfen, ob der künftige Eigner von der Existenz dieser Ladung Kenntnis hat. Es ist Sache des Betroffenen, zu entscheiden, ob er die Pfändung annimmt oder nicht. Es ist vorzuziehen, dass Sie sich beim Käufer melden, um nicht von der Verwaltung darüber informiert zu werden.

Zusätzlich zum Erhalt mündlicher Informationen muss der neue Autobesitzer in der DGT ein Dokument unterzeichnen, in dem er über das Embargo informiert ist und das der Beamte ihn darüber informiert hat.

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Für den Fall, dass das Embargo einen Siegelbefehl ausgelöst hat, lässt die DGT die Übergabe des Fahrzeugs nicht zu. In diesem Fall können Sie den Eigentümer des beschlagnahmten Fahrzeugs nicht ändern.

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Wie Sie sehen, müssen beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen viele Aspekte berücksichtigt werden. Das Vorhandensein von Pfändungen oder sonstigen Belastungen ist nur ein Teil. Lesen Sie, wie Sie ein Gebrauchtwagen kaufen, um mehr zu erfahren.